Wie in Abschnitt 11. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, erkennt der Mieter an, dass er für alle Kosten der folgenden Schäden verantwortlich ist, unabhängig von dem Schutzplan, der abgeschlossen wurde. Die unten aufgeführten Schäden sind ausdrücklich von jeder Schutzplanoption ausgeschlossen und gelten auch für Abobuchungen:
a) Schäden am Fahrzeug infolge Missachtung einer Vertragsbestimmung.
b) Schäden, die durch vorsätzliches Verhalten, Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Einfluss sonstiger Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken, verursacht wurden.
c) Verlust/Schaden/Diebstahl von persönlichen Gegenständen.
d) Bei unvorsichtigem oder fahrlässigen Verhalten des Mieters oder Missachtung örtlicher Verkehrsregeln und dadurch Verursachung von Schäden am Fahrzeug oder am Eigentum Dritter.
e) Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs aus einem abgegrenzten, überfluteten, eingeschlossenen oder verlassenen Gebiet.
f) Kosten für die Anfertigung von Ersatzschlüssel bei Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Einschluss der Schlüssel im Fahrzeug.
g) Fahrer, die nicht im Mietvertrag genannt sind oder Fahrer mit einer ungültigen Fahrerlaubnis. h) Kosten in Zusammenhang mit dem unrichtigen Gebrauch von Kraftstoff.
i) Schäden unter der Karosserie oder oberhalb der Windschutzscheibe sofern es sich nicht um eine Kollision mit Dritten handelt.
j) Alle Schäden, die während der Fahrt durch die Kollision mit einem Tier verursacht werden.
k) Schäden durch den Wind, welcher die Tür aufsprengt.
Um mehr über Ausschlüsse und andere wichtige Informationen zu erfahren, besuche bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.