Nein, dienstleistende Tiere gelten nicht als Haustiere und daher kann von Personen mit einer Behinderung nicht verlangt werden, Wartungs- oder Reinigungsgebühren zu zahlen, auch wenn Personen mit Haustieren diese Gebühren zahlen müssen. Wenn sich ein dienstleistendes Tier jedoch inakzeptabel verhält und Schäden am Fahrzeug verursacht oder es in einem schlechten Zustand zurücklässt, kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.